BMG-Förderschwerpunkt
Hintergrund und Entstehung
Gesundheitspolitischer Hintergrund
Die stärkere Beteiligung von Patientinnen und Patienten im Gesundheitswesen ist ein aktuelles Anliegen der Gesundheitspolitik. Hierzu gibt es vielfältige Initiativen der Bundesregierung. Auf der obersten Entscheidungsebene sind die Patienten seit 2003 im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten, dort können sie über Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung mit beraten. Um unabhängige, evidenzbasierte und verständliche Informationen über Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung zur Verfügung zu stellen, wurde im Herbst 2004 das „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ gegründet. Es soll nicht nur Qualität und Effizienz bewerten, sondern vor allem die Bürger verständlich darüber informieren. Weiterhin hat die Bundesregierung mit Frau Helga Kühn-Mengel erstmals eine Beauftragte für die Belange der Patientinnen und Patienten berufen. Sie setzt sich für die Patientinnen und Patienten auf allen Ebenen und in zahlreichen politischen Zusammenhängen ein.
Der Förderschwerpunkt in Zahlen
Durch den Förderschwerpunkt „Patient als Partner im medizinischen Entscheidungsprozess“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) wurden die Möglichkeiten der Patientenbeteiligung in einem wesentlichen Bereich ergänzt. Er setzte beim individuellen Arzt-Patienten-Verhältnis an, also bei der Behandlung der Krankheit jedes Einzelnen, wo sich alle Fortschritte in der Patientenorientierung letztendlich niederschlagen. In zehn von 2001 bis 2004 geförderten Projekten wurde konkret erprobt, wie eine partnerschaftliche Entscheidung von Patient und Arzt über Behandlungsmöglichkeiten realisiert werden kann. Hierfür stellte das BMG 3,3 Mio. Euro zur Verfügung.
Förderphasen: Projekte, Skizzen
Beitrag der Wissenschaft
Fachbegriffe
Mit dem wissenschaftlichen Fachbegriff der Partizipativen Entscheidungsfindung ist die Beteiligung von Patienten an den sie betreffenden individuellen Behandlungsentscheidungen gemeint. Diese werden meistens im Arzt-Patienten-Gespräch getroffen. Daher kommt der ärztlichen Konsultation eine besondere Aufmerksamkeit zu. Partizipative Entscheidungsfindung ist die deutsche Übersetzung des englischen Shared Decision Making, das als Konzept in den neunziger Jahren entwickelt wurde. Bei der Partizipativen Entscheidungsfindung sind Ärzte und Patienten hinsichtlich der Auswahl einer Behandlung gleichberechtigte Partner. Informationen fließen in beiden Richtungen, beide Personen bringen ihre Entscheidungskriterien aktiv in den Abwägungsprozess ein und verantworten gemeinsam die getroffene Entscheidung.
Erfolge
Wenn die Möglichkeit diese Art der Zusammenarbeit zwischen Patienten und Ihren Ärzten besteht, hat dies nach wissenschaftlichen Studien eine Reihe von positiven Auswirkungen: Patienten wissen mehr über ihre Erkrankung und die Behandlung, sie haben realistischere Erwartungen über den Verlauf der Behandlung, sie sind zuverlässiger bei der Umsetzung der Therapieprinzipien und halten sich konsequenter an die Einnahme notwendiger Medikamente. Zudem sind Patientinnen und Patienten bei dieser Art der Entscheidungsfindung zufriedener mit ihrer Behandlung, nicht selten wird auch die Wirksamkeit einer Behandlung verbessert.
Maßnahmen und Methoden
In den einzelnen Projektdarstellungen auf dieser Internetseite werden die Fragestellungen, die praktische und forschungsmethodische Herangehensweise sowie die zentralen Ergebnisse dieser Modellprojekte dargestellt. Zur Umsetzung der Partizipativen Entscheidungsfindung wurden im Wesentlichen drei unterschiedliche Strategien eingesetzt:
- Schulungs- und Trainingsmaßnahmen zur Förderung der ärztlichen Handlungs- und Gesprächskompetenz
- Entwicklung von wissenschaftlich begründeten Patienteninformationen und Entscheidungshilfen für Patienten
- Patientenschulungen zur Vorbereitung auf das Arztgespräch und die Entscheidungsfindung sowie zum Aufbau von Patientenkompetenzen
In den Fachbereichen der Neurologie und Psychiatrie wurden Projekte bei Fibromyalgie bzw. chronischem Schmerz, Multipler Sklerose, Depression, Schizophrenie und Alkoholmissbrauch durchgeführt. Im Fachbereich Innere Medizin/Allgemeinmedizin wurden Projekte zu Hypertonie, arterieller Verschlusskrankheit, Brustkrebs, bei sterbenden Patienten und bei Atemwegsinfekten umgesetzt. Sowohl Patienten und Ärzte in der Klinik als auch in der niedergelassenen Praxis wurden in die Projekte einbezogen.
Internationale Zusammenarbeit
In Deutschland sind Projekte zur Mitentscheidung von Patienten bei der Behandlung von Krankheiten noch Neuland. In England und den USA hingegen gibt es solche Projekte schon seit den 80er Jahren. Die Ärzte und Wissenschaftler im Förderschwerpunkt des BMG haben daher intensiven Kontakt aufgenommen mit Ärzten und Wissenschaftlern in England und den USA. Hieraus sind vielfältige Kooperationen entstanden und die deutschen Projekte sind auf breites Interesse in der internationalen Fachwelt gestoßen.
Ausblick
Ingesamt belegen die im Rahmen der Förderung erarbeiteten Ergebnisse sowohl den Bedarf als auch die Akzeptanz der Partizipativen Entscheidungsfindung in Deutschland. Damit dieses Konzept nicht nur ein Forschungsfeld bleibt, bedeutet der nächste Schritt – die Umsetzung in den Alltag der medizinischen Versorgung – die eigentliche Herausforderung.
Die Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Routineversorgung geschieht nicht von selbst, auch wenn die einzelnen Projekte sehr gute, allseitig akzeptierte Ergebnisse erzielten. Die unter den Forschungs- und Studienbedingungen erreichten Ergebnisse können nicht einfach in die Praxis übertragen werden. Gründe hierfür sind vor allem die besonderen Bedingungen in der Erprobungsstudie (z.B. besondere Unterstützung von Ärzten und Patienten, ausgewählte Patientengruppen), die im medizinischen Alltag nicht gelten. Folglich ist eine wissenschaftlich begleitete Einführung von neuen Forschungsergebnissen in die Versorgung (eine sogenannte Implementierung) hilfreich.
Weitere Förderung ab 2005
Das BMG stellt daher ergänzenden Fördermittel für Projekte zur „Modellhaften Umsetzung“ bereit, um durch eine geförderte Implementierung zu einem aktiven Transfer der erfolgreich erprobten Maßnahmen aus dem Förderschwerpunkt “Patient als Partner im medizinischen Entscheidungsprozess” in die breite Versorgung beizutragen. Hierdurch sollen auch der Bekanntheitsgrad sowie die Akzeptanz solcher Maßnahmen erhöht werden.